|
Willkommen auf den DGB-Seiten zum Thema Leiharbeit. Hier finden Sie Informationen und Fakten rund um das Thema Leiharbeit, sowie nützliche Links, die Ihnen weiterhelfen können, falls Sie selbst von Leiharbeit betroffen sind. |
Aktuell
Die aktuelle Ausgabe von "Arbeitsmarkt aktuell" beschäftigt sich mit der Frage "Leiharbeit - Boom auf Kosten der Allgemeinheit?"
Die Ausgabe kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.
Was ist Leiharbeit?
Was ist Leiharbeit?
Von Leiharbeit (bzw. Zeitarbeit) wird gesprochen, wenn Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer-/innen) durch ein Unternehmen (Verleihunternehmen/Leiharbeits- oder Zeitarbeitsfirma) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) "verliehen" werden. Die offizielle Bezeichnung hierfür ist "gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung". Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Leider sind die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden, vielfach noch immer sehr viel schlechter, als es bei "normalen" Arbeitsverhältnissen der Fall ist.
Wo gibt es Leiharbeit?
Mittlerweile sind Leiharbeitskräfte in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten, im kaufmännischen als auch im gewerblichen Bereich.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Betriebe, die dem Bauhauptgewerbe zugeordnet sind. In diese Betriebe dürfen gewerbliche Mitarbeiter kraft Gesetz nicht überlassen werden.
Warum stellt Leiharbeit zunehmend ein Problem dar?
Hierfür gibt es zahlreiche Gründe:
- Leiharbeit in Deutschland wächst überproportional (hier klicken)
- Leiharbeit verdrängt in vielen Branchen reguläre Beschäftigung (hier klicken)
- Leiharbeit ist oft schlechter bezahlt als gleichwertige reguläre Beschäftigung (hier klicken)
- Leiharbeit bringt nur selten eine Festanstellung (hier klicken)
- Leiharbeit führt zur Aushöhlung der Mitbestimmung
Was tut der DGB?
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für eine stärkere Regulierung von Leiharbeit ein. Zudem wurden mit den beiden Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ Tarifverträge geschlossen. Darin konnte unter anderem festgeschrieben werden:
- ein Stundenlohn von nicht unter 7,15€ (West)
- eine Regelarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche (Vollzeit)
- Arbeitszeitkonten für jeden Mitarbeiter
- Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Darüber hinaus qualifizieren die Gewerkschaften ihre Betriebs- und Personalräte zunehmend für den Umgang mit den Problemen von Leiharbeitnehmern in ihren Betrieben. Sollten Sie also von Leiharbeit betroffen sein und ein konkretes Problem haben, ist der Betriebsrat Ihres Entleihbetriebes die erste Anlaufstelle. Sie können auch direkt den DGB oder die für Sie zuständige Gewerkschaft fragen. In jedem Fall gilt: Gewerkschaftsmitglieder geniessen neben kompetenter Beratung auch Rechtsschutz - für alle Fälle!
Hier können Sie Mitglied werden!





