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Willkommen auf den DGB-Seiten zum Thema Leiharbeit. Hier finden Sie Informationen und Fakten rund um das Thema Leiharbeit, sowie nützliche Links, die Ihnen weiterhelfen können, falls Sie selbst von Leiharbeit betroffen sind.

DGB-Symposium Leiharbeit am 25.10.2011

Am 25.10.2011 veranstaltete der DGB-Bezirk im Stuttgarter Gewerkschaftshaus ein Symposium zur Leiharbeit. Hier finden Sie alle Materialien zur Tagung:


Was ist Leiharbeit?

Von Leiharbeit wird gesprochen, wenn Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer-/innen) durch ein Unternehmen (Verleiher) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) "verliehen" werden. Die offizielle Bezeichnung hierfür ist "gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung". Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die häufig gebrauchte Bezeichnung "Zeitarbeit" ist aus Sicht der Gewerkschaften ein beschönigender Begriff.

Leider sind die Bedingungen, unter denen Leiharbeitskräfte beschäftigt werden, noch immer sehr viel schlechter, als es bei "normalen" Arbeitsverhältnissen der Fall ist (siehe dazu die IMU-Studie oben bei den Materialien zum Symposium).

Wo gibt es Leiharbeit?
Mittlerweile sind Leiharbeitskräfte in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten, im kaufmännischen als auch im gewerblichen Bereich. In Baden-Württemberg sind es etwa 120.000 (IMU-Studie Okt. 2011).

Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Betriebe, die dem Bauhauptgewerbe zugeordnet sind. In diese Betriebe dürfen gewerbliche Mitarbeiter kraft Gesetz nicht überlassen/verliehen werden.

Warum stellt Leiharbeit zunehmend ein Problem dar?
Hierfür gibt es zahlreiche Gründe:

Was tut der DGB?
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich grundsätzlich für eine Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften ab der ersten Stunde ein.

Wir wollen den wuchernden Trend der Zunahme der Leiharbeit umkehren. Wir wollen die Deregulierungen der letzten Jahre rückgängig machen und treten für eine stärkere Regulierung von Leiharbeit ein. (Näheres in der obigen PM zum Symposium).

Die DGB-Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) am 30. April 2010 einen Tarifabschluss erzielt. Neben der Erhöhung der Entgelte ab 1. Juli 2010 in mehreren Stufen bis 31. Oktober 2013 wurde ein Mindestlohn für die Zeitarbeit vereinbart und eine tarifliche Regelung zur Verhinderung von Missbrauch der Zeitarbeit wie im Falle Schlecker ("Drehtüreffekt").

Der aktuelle Stand der Tarifverhandlungen mit den Zeitarbeitsverbänden BZA und iGZ ist online beim Zeitarbeitsnetzwerk Zoom abrufbar.

Der Mindestlohn beträgt in den alten Bundesländern 

Es gilt das Entgelt des Arbeitsortes (Entleihbetrieb). Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf das Entgelt ihres Einstellungsortes, soweit dieses höher ist. Höhere Entgeltansprüche aufgrund anderer Tarifverträge, betrieblicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.

Die Gewerkschaften qualifizieren ihre Betriebs- und Personalräte zunehmend für den Umgang mit den Problemen von Leiharbeitnehmern in ihren Betrieben. Sollten Sie also von Leiharbeit betroffen sein und ein konkretes Problem haben, ist der Betriebsrat Ihres Entleihbetriebes die erste Anlaufstelle. Sie können auch direkt den DGB oder die für Sie zuständige Gewerkschaft fragen. In jedem Fall gilt: Gewerkschaftsmitglieder geniessen neben kompetenter Beratung auch Rechtsschutz - für alle Fälle!

Hier können Sie Mitglied werden!

DGB-Tarifverträge mit IGZ und BDZ

Netzwerk ZOOM der IG Metall (mit Tipps für Betriebsräte)

Leiharbeitsseite der IG Metall

Infos von ver.di (hundertprozentICH)

 


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Weitere Informationen zum Thema Leiharbeit finden
Präsentation von DGB-Bundesvorstandsmitglied Dr. Wilhelm Adamy - Zeitarbeitsunternehmen als Kunden der Agentur für Arbeit
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