Beamtenpolitik |
Dabei werden die Versorgungsempfänger nicht von den aktiven Beamten abgekoppelt. Die Sonderzahlungen der Beamten und Versorgungsempfänger werden in das Grundgehalt integriert und somit bei künftigen Gehaltserhöhungen berücksichtigt.
Damit konnten vom DGB strukturelle Verbesserungen erreicht werden. Nicht zu verhindern war allerdings, dass die Integration der Sonderzahlungen nicht ohne Kürzungen umgesetzt werden soll. So werden die Sonderzahlungen sowohl für die aktiven Beamten als auch für die Versorgungsempfänger gekürzt - für die Aktiven ab 2008 von 64% auf 50%, für die Versorgungsempfänger bereits ab 1.4.2007 von derzeit 55% auf 30%.
Über diese Einschnitte hinaus soll es nach der Vereinbarung in dieser Legislaturperiode keine weiteren Kürzungen bei Besoldung und Beihilfe und keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit geben.
Der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener bewertete die Einigung als Erfolg des DGB: "Ich begrüße es, dass in einem Beteiligungsgespräch mit der Landesregierung erstmals eine schriftliche Verständigung erreicht werden konnte und das Ergebnis gesetzlich geregelt werden soll. Damit werden die Vereinbarungen langfristig festgeschrieben. Beamte können 2008 nach vier Jahren eine, wenn auch sehr bescheidene, Gehaltssteigerung erwarten und sie müssen trotz des Ziels der Nullverschuldung im Landeshaushalt keine Kürzungen bei der Besoldung hinnehmen."







