Beamtenrecht |
Allgemeines zum Nebentätigkeitsrecht
Nebenberufliche Tätigkeiten haben kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe hierfür sind sehr vielschichtig: Viele Menschen möchten sich auch in ihrer Freizeit selbst verwirklichen oder engagieren sich aus sozialen oder gesellschaftlichen Gründen in Vereinen und (Berufs-) Verbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen inner- und außerhalb des öffentlichen Dienstes. Daneben gewinnen auch finanzielle Aspekte ein zunehmende Bedeutung. Und schließlich sind nicht wenige nebenberufliche Tätigkeiten von Beamtinnen und Beamten dienstlich veranlasst.Doch das Nebentätigkeitsrecht ist eine schwierige rechtliche Materie, nicht zuletzt auch wegen der zahlreichen unterschiedlichen Regelungen bei Bund und Ländern. Auch die Rechtsänderungen der letzten Jahre haben das Nebentätigkeitsrecht nicht vereinfacht und führen statt dessen zu einer stärkeren Reglementierung. Schon beim Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit oder deren Anzeige treten häufig Fragen auf, die bei den Betroffenen zu Verunsicherungen führen. Der folgende Service zum Nebentätigkeitsrecht dient als kleine Orientierung dafür, was bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit zu beachten ist und soll helfen, diese Unsicherheiten abzubauen.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen möchten, müssen vor der Aufnahme eines Nebenjobs besondere Vorschriften beachten. Dies gilt für Tarifbeschäftigten (Angestellte und Arbeiter) ebenso wie für Beamte. Selbst Rentner und Ruhestandsbeamte sollten sich darüber informieren, was sie tun dürfen und wieviel man hinzu verdienen darf. Das Nebentätigkeitsrecht ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Die meisten Landesvorschriften orientieren sich zwar an denen des Bundes, dennoch gibt es Besonderheiten, die von Beamten beachtet werden sollten.
weiterführende Links zur Nebentätigkeit
| LNTVO | |
| VwV des IM zur LNTVO | |
| Muster für den Schriftwechsel (externer Link) |







