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Finanzkrise

Mindestlohn


Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg

Beamtenrecht
Als Ausgleich für die vorenthaltenen Kollektivrechte räumt der Gesetzgeber den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen ein Beteiligungsrecht ein. Danach sind die Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen. Der DGB Baden-Württemberg ist demzufolge Ansprechpartner für das Land bei der Änderung von Gesetzen und Verordnungen.


Auf diesen Seiten finden aber auch Nicht-Beamte relevante Informationen über den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg

Beamtenpolitik

Beamtenpolitik
Ob Feuerwehrmann oder Polizistin, Förster oder Lehrerin, Standesbeamter oder Steuerbeamtin – in den Mitgliedsgewerkschaften GdP, GEW, IG BAU, IG BCE, TRANSNET und ver.di finden Beamtinnen und Beamte ihre Interessenvertretung. Als Spitzenorganisation koordiniert und unterstützt der DGB die gemeinsame Beamtenpolitik. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur aktuellen beamtenpolitischen Lage.

Beamtenrecht

Beamtenrecht
Hier finden Sie relevante Informationen rund um das baden-württembergische Beamtenrecht. Sie können sich über das geltende Recht genauso informieren wie über Neuregelungen und beabsichtgte Änderungen. Beamtinnen und Beamte in den Bundesverwaltungen oder aus anderen Bundesländern finden auf Beamten-Informationen weitere Informationen.


Personalräte

Vertrauen ist gut - Personalrat ist besser
Hier finden Sie Informationen rund um das baden-württembergische Landespersonalvertretungsrecht (LPVG). Benötigen Sie weiterführende Informationen und Beratung, dann wenden Sie sich an unsere Mitgliedsgewerkschaften. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) finden Sie auf den Seiten des DGB Bundesvorstandes.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L)

Tarifvertrag

Tarifpolitik liegt in der Verantwortung der Mitgliedsgewerkschaften des DGB. Hier finden Sie einführende Informationen zu den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L). Für eine Beratung oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Mitgliedsgewerkschaften für den öffentlichen Dienst (ver.di, GdP, GEW, IG BAU).

Verwaltungsreform Baden-Württemberg

Verwaltungsreform

In Baden-Württemberg trat am 1.1.2005 die große Verwaltungs-
strukturreform in Kraft. Von ihr waren über 450 Behörden und Ämter betroffen, von welchen über 350 abgebaut, zusammengelegt oder in Landratsämter oder Regierungspräsidien eingegliedert wurden. Von den Maßnahmen waren ca. 20.000 Beschäftigte betroffen.
Der DGB Baden-Württemberg stand dieser Reform kritisch gegenüber.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Verwaltungsstrukturreform in Baden-Württemberg