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23.07.2008: PM 39


DGB sorgt sich um Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
 

Die Ankündigung der CDU-Landtagsfraktion, das Demonstrationsrecht zu verschärfen, sorgt für gemischte Gefühle beim DGB in Baden-Württemberg. Mit Blick auf die Gesetzesänderung in Bayern fordert der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener eine umfassende Anhörung der demokratischen Organisationen durch den Landtag. „Das berechtigte Ansinnen, rechtsradikalen Umtrieben Einhalt zu gebieten, darf nicht zur Einschränkung von Grundrechten für Alle führen“, fordert DGB-Landeschef Rainer Bliesener.

Für den DGB enthält das neue Bayerische Versammlungsgesetz Regelungen, die die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit klar erschweren. Aus den praktischen Erfahrungen der Gewerkschaften mit Demonstrationen und Kundgebungen erheben sich große Befürchtungen, ob hier nicht das Kinde mit dem Bade umgeschüttet wird. „Rechtsextremen Strömungen muss die Politik mit Verboten von rechtsradikalen Parteien und Organisationen und einer Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft begegnen. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist aber das Gegenteil einer Stärkung“, meint Rainer Bliesener.

Für die weiteren Beratungen hält der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener folgende Punkte für unverzichtbar:

• Keine Einschränkungen durch Regelungen, die der Willkür Tür und Tor öffnen.
• Keine Meldung von persönlichen Daten von Personen, die nicht mit der Leitung einer Veranstaltung betraut sind.
• Keine Beeinträchtigung des Grundrechtes auf Streik.
• Keine erweiterte Datenerhebung und Bild- und Tonaufnahmen als in der bisherigen Gesetzesregelung.


DGB-Pressestelle
Frank Zach


 
 

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